Wohnmobile mit Fiat und Iveco Motoren manipuliert! Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Abgasbetrug!
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Wohnmobile mit Fiat und Iveco Motoren manipuliert! Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Abgasbetrug!
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Zur Finanzierung seines Pkw hatte der Kläger einen Darlehensvertrag mit der FCA Bank geschlossen. Jahre später erklärte er den Widerruf. Die FCA Bank wollte den Widerruf nicht anerkennen. Ihrer Meinung nach war die Widerrufsfrist längst abgelaufen.
Der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 525/19) machte jedoch deutlich, dass der Widerruf noch möglich war. Die Widerrufsfrist habe noch gar nicht zu laufen begonnen. Grund ist, dass die Bank falsch über das Widerrufsrecht belehrt hat. Sie hatte in der Widerrufsbelehrung nämlich erklärt, dass der Widerruf des Kreditvertrags automatisch auch zum Widerruf der Restschuldversicherung führt. Der Kläger hatte jedoch keine Restschuldversicherung abgeschlossen und dennoch die Sammelbelehrung erhalten. Der Bundesgerichthof erklärte diese Belehrung nunmehr für unwirksam, was zur Folge hat, dass solche Kreditverträge auch noch Jahre nach deren Abschluss widerrufen werden können.
Rechtsanwalt Dominik Wawra erklärt, was dieses Urteil für Darlehensnehmer bedeutet: „In zahlreichen Darlehensverträgen haben die Banken den Kunden die Möglichkeit eröffnet, weitere Verträge abzuschließen (beispielsweise Restschuldversicherungen ("RSV-Beitrag"), Kreditschutzbrief ("KSB/ KSB plus"), GAP-Versicherung, Autocare etc.). Wenn der Kunde diese Zusatzangebote jedoch nicht angenommen hat, sie aber trotzdem in den Widerrufsinformationen des Vertrags genannt werden, besteht eine große Möglichkeit sich vom Vertrag zu lösen.“
Urteil des EuGH vom 26.03.2020: Millionen Finanzierungsverträge widerrufbar.
Widerrufbar sind Verträge, die Sie zwischen 11.06.2010 und heute abgeschlossen haben!
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Die monatlichen Raten Ihrer Autofinanzierung oder Ihres Privat-Leasings übersteigen aktuell Ihr Budget und Sie würden gerne vorzeitig aussteigen? Über den Widerruf Ihres Kredit- oder Leasingvertrags können Sie Ihr Auto problemlos an die Bank zurückgeben und alle bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück erhalten.
Betroffen sind rund 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge.
Interessant ist das Urteil vor allem für Autokredite, da die Autobanken diese Klauseln bis heute verwenden. Für Verbraucher geht es pro Vertrag um einige tausend Euro.
„Banken und Sparkassen werden sich in Zukunft vermutlich sehr vergleichsbereit zeigen. Alle Banken und Kreditgeber hatten in ihren Widerrufsbelehrungen auf § 492 Absatz 2 des BGB verwiesen. Wer kein Jurist ist, könne dies vom Grundsatz her schon nicht verstehen, denn hier liegt ein sogenannter „Kaskadenverweis“ vor, dessen Reichweite Verbraucher gar nicht absehen können“, so Verbraucherschützer Dr. Florian Gaibler.
Ein Sparkassenkunde aus Deutschland wollte seinen Darlehensvertrag aufgrund falscher Widerrufsinformationen widerrufen und klagte bis zum EuGH. Das LG Saarbrücken erkannte die Problematik und verwies die Klage an den EuGH. Dieser befand die Klauseln für nicht mit europäischen Regeln für den Verbraucherschutz übereinstimmend und gab der Klage statt.
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Tatsächlich kann JEDER, der sein Fahrzeug über eine Bank finanziert, in den Genuss des ewigen Widerrufsrechts kommen. Für Verbraucher ist der Widerruf von Autokrediten mit Vertragsabschluss nach dem 13. Juni 2014 besonders lukrativ. Diese Verbraucher können Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten sämtliche bisher gezahlten Raten zurück! Der Vorteil des Widerrufs liegt darin, dass der Verbraucher der Bank keine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer zu zahlen hat!
Alle Banken sind betroffen.
Die Möglichkeit eines Widerrufs auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist betrifft nicht ausschließlich Autokredite mit der VW-Bank und deren Zweigniederlassungen (Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank). Auch Finanzierungsverträge von anderen Autobanken (u.a. BMW Bank, Santander Bank, Mercedes-Benz Bank, und viele mehr...) genügen den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
Wir machen Ihre Ansprüche gegen die Banken geltend! Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.
Genau für diesen Fall haben Sie ihre Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Sollten sie rechtschutzversichert sein, übernehmen wir selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich die Kommunikation und stellen eine erste Deckungsanfrage. Die Geltendmachung von Ansprüchen wird von fast allen Rechtschutzversicherern übernommen.
Sie müssen keine hohen Anwalts- oder Gerichtsgebühren fürchten. Wir arbeiten mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen, sodass für Sie keine Kosten anfallen. Dies ermöglicht auch Mandanten den Gang vor Gericht, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen und das im Ernstfall bis zum Bundesgerichtshof.
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